Die Kieferorthopädie spielt eine wichtige Rolle in der Zahngesundheit. Viele Menschen, von Kindern bis zu Erwachsenen, benötigen irgendwann in ihrem Leben kieferorthopädische Behandlungen. Doch wie sieht es mit der Kostenübernahme durch die Krankenkasse aus? Hier erfährst du, welche Leistungen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen abdecken und was Patienten selbst zahlen müssen.

Kieferorthopädie beinhaltet die Diagnose, Vorbeugung und Korrektur von Zahnfehlstellungen und Fehlstellungen des Kiefers. Die Krankenkassen übernehmen Kosten für kieferorthopädische Behandlungen häufig nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Die Einstufung erfolgt nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), welche den Schweregrad der Fehlstellung definieren. Informationen dazu finden sich z.B. auf den Webseiten der meisten gesetzlichen Krankenkassen, aber auch kieferorthopädische Praxen und Zahnärzte können detaillierte Auskünfte geben.

Gesetzliche oder private Kassen haben dabei unterschiedliche Regelungen zur Kostenübernahme von kieferorthopädischen Behandlungen.

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen vollständig, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Diese Notwendigkeit wird anhand der sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) bestimmt. Die KIG teilt Fehlstellungen in fünf Schweregrade ein, von leicht bis sehr schwer. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung ab einem bestimmten Schweregrad (KIG 3-5), der eine erhebliche Zahnfehlstellung anzeigt und eine Behandlung medizinisch notwendig macht.
  • Private Krankenkassen hingegen bieten oft individuelle und umfassendere Leistungen, abhängig vom gewählten Tarif. Sie können bei geringeren Schweregraden (KIG 1-2) Kosten übernehmen und häufig auch ästhetisch ansprechendere, teurere Behandlungsoptionen wie Keramikbrackets oder unsichtbare Zahnspangen

Zahnspangen: Kosten und Übernahme durch gesetzliche und private Krankenkassen

Zahnspangen sind das am häufigsten verwendete Mittel in der Kieferorthopädie, um Zähne zu korrigieren. Die Kosten für Zahnspangen können stark variieren, abhängig von der Art der Spange und der Dauer der Behandlung.

  • Brackets sind die traditionellen Spangen, die auf die Zähne geklebt werden und durch Drähte verbunden sind. Diese sind besonders wirksam bei schweren Fehlstellungen und werden häufig bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese Art von Spangen bei Kindern und Jugendlichen, sofern die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr beginnt und eine erhebliche Zahnfehlstellung vorliegt.
  • Aligner, auch bekannt als Invisalign oder unsichtbare Zahnspangen, sind eine moderne Alternative zu traditionellen Brackets. Sie bestehen aus einer Serie von klaren, herausnehmbaren Kunststoffschienen, die schrittweise die Zähne in die gewünschte Position verschieben. Diese Schienen sind fast unsichtbar und können für leichte bis moderate Korrekturen eingesetzt werden. Sie sind besonders bei Erwachsenen beliebt, die Wert auf eine unauffällige Behandlung legen, sind aber auch bei Jugendlichen eine sehr gute Wahl.

Private Krankenversicherungen bieten oft umfangreichere Zusatzleistungen und können die Kosten für Invisalign teilweise oder vollständig übernehmen, auch bei Erwachsenen. Dies hängt jedoch stark vom individuellen Versicherungstarif ab. Bei gesetzlichen Krankenkassen ist die Übernahme von Kosten für Aligner in der Regel nicht möglich.  Wenn eine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, die speziell kieferorthopädische Behandlungen abdeckt, können die Kosten der Behandlung mit Alignern übernommen werden.

In beiden Fällen ist es ratsam, vor Beginn der Behandlung eine klare Kostenaufstellung vom behandelnden Kieferorthopäden einzuholen und diese mit der Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung zu besprechen, um Überraschungen bei der Kostenübernahme zu vermeiden. Gerne sind wir von Keep Smiling in Eschweiler für dich da und erstellen gemeinsam mit dir einen detaillierten Kostenplan für deinen Bedarf.

Beratungssituation für Kieferorthopädie in einer Zahnarztpraxis

Kieferorthopädische Behandlungen für Kinder: Was übernehmen die Krankenkassen?

 

Für Kinder übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen vollständig, wenn eine erhebliche medizinische Notwendigkeit vorliegt und die Behandlung in eine der höheren kieferorthopädischen Indikationsgruppen fällt. Aber Achtung: Eltern müssen bei diesen Behandlungen zunächst einen Eigenanteil zahlen, der jedoch bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse erstattet wird.

Kieferorthopädie für Jugendliche: Möglichkeiten und finanzielle Unterstützung

Jugendliche profitieren ebenfalls von den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, wenn die kieferorthopädische Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen wird. Auch hier ist der Schweregrad der Zahnfehlstellung ausschlaggebend. Die Unterstützung umfasst in der Regel die Basisversorgung mit einer festen Zahnspange. Zusätzliche oder ästhetisch ansprechendere Lösungen wie unsichtbare Spangen können jedoch mit Eigenanteilen verbunden sein, die von den Familien selbst getragen werden müssen.

Erwachsene in der Kieferorthopädie: Kosten und Krankenkassenleistungen

Bei Erwachsenen ist die Übernahme der Kosten durch Krankenkassen generell weniger umfassend. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel keine kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene, es sei denn, es liegt eine schwere Kieferfehlstellung vor, die chirurgische Eingriffe erfordert. In solchen Fällen kann eine Kombination aus kieferorthopädischer Behandlung und Kieferoperation notwendig sein, deren Kosten anteilig von den Krankenkassen übernommen werden können. Private Krankenversicherungen können abhängig vom Tarif und den vereinbarten Bedingungen zusätzliche Leistungen bieten.

Zahnsanierung und Kieferoperationen: Finanzielle Aspekte

Neben den klassischen kieferorthopädischen Behandlungen gibt es spezielle kieferchirurgische Eingriffe, die notwendig werden können, um schwere Fehlstellungen zu korrigieren oder Zahnersatz wie Implantate möglich zu machen. Diese Eingriffe können von gesetzlichen und privaten Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt werden. In der Regel wird eine gemeinsame Entscheidung zwischen Patient, Kieferorthopäden und Chirurgen getroffen, um die medizinische Notwendigkeit und den Umfang der Kostenübernahme zu klären. Hierbei spielen sowohl gesundheitliche als auch ästhetische Aspekte eine Rolle.

Kierferothopädie und Krankenkassen – Fazit

Die Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen durch Krankenkassen hängt stark von der Art der Versicherung, dem Alter des Patienten, dem Schweregrad der Fehlstellung und der medizinischen Notwendigkeit ab. Während Kinder und Jugendliche unter bestimmten Bedingungen umfassend unterstützt werden, müssen Erwachsene oft mit höheren Eigenanteilen rechnen. Es ist ratsam, sich vor Beginn einer Behandlung gründlich über die Möglichkeiten der Kostenübernahme zu informieren und gegebenenfalls eine zusätzliche private Zusatzversicherung in Betracht zu ziehen, um finanzielle Belastungen zu minimieren.

Wir von Keep Smiling sind dein Experte für Kieferorthopädie im Raum Aachen, Eschweiler und Düren. Melde dich bei uns – wir finden die richtige Behandlung für deine besondere Situation und eine langfristige Kiefergesundheit!

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